FAQ-Bereich

Der Akku in meinem Compact+ hält nur noch kurze Zeit. Was kann ich tun?

Der Compact+ darf während des Ladevorgangs nicht eingeschaltet werden. Sie müssen die Akkus stets komplett entladen, bevor Sie den Compact+ wieder laden. Um lange Ladezeiten zu vermeiden, können Sie handelsübliche wiederaufladbare Batterien kaufen, die Sie in einem separaten Ladegerät aufladen können.  

Mein Bildschirmlesegerät geht nicht mehr. Was kann ich tun?

Überprüfen Sie den Stromanschluss und die Kabelverbindungen. Überprüfen Sie, ob der Monitor eingeschaltet ist. Ist dort kein Fehler zu finden, wenden Sie sich bitte an unsere Techniker.

Wird der Daisyplayer von meiner Krankenkasse bezahlt?

Sie müssen den Daisyplayer bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, gilt der Daisyplayer als Hilfsmittel, der zur Befriedigung der Kulturbedürfnisse eingesetzt werden kann.

Wird eine elektronische Lupe von meiner Krankenkasse übernommen?

Elektronische Handlupen werden nicht immer von den Krankenkassen übernommen und die Regelungen sind unterschiedlich. In der Regel kann der Versicherte wählen, ob er eine elektronische Handlupe oder ein Bildschirmlesegerät wünscht. Eine Versorgung mit beiden Hilfsmitteln wird nur im Sonderfall von der Krankenkasse übernommen.

Wo kann ich ein Gerät von Optelec testen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten unsere Geräte zu testen. Über Ihren Optiker, in unseren Niederlassungen oder über unseren Außendienst. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Kann das neue Vorlesegerät LS20 CR+ Texte speichern?

Ja! Um Texte zu speichern benötigen Sie die Zusatztastatur für Ihr LS20 CR+. Mit dem Erwerb der Tastatur können Sie Textdateien auf einer SD-Karte speichern und mit dieser auch auf Ihrem PC übertragen.

Was ist der Vorteil der HD-Geräte?

Die HD-Geräte sind mit einer High Definition Kamera ausgerüstet. Sie haben so eine brillante Bildqualität auch schon bei kleinen Vergrößerungen. Der ClearView+ HD ist somit vor allem für RP Patienten (RP=Retinitis Pigmentosa) interessant, da er die 1fache Vergrößerung hat.

Ich habe die Genehmigung meiner Kasse und höre nichts von Ihnen. Wann wird mein Gerät geliefert?

Wird Ihr Gerät bei der Krankenkasse genehmigt, bekommen Sie die Genehmigung von der Krankenkasse per Post zugeschickt. Die Firma Optelec erhält eine Auftragsbestätigung von der Krankenkasse. Oftmals werden diese Schreiben nicht parallel verschickt, weshalb es sein kann, dass mehrere Tage vergehen bis Sie von uns hören.

Kann ich das BLG mieten oder leasen?

Ja Sie können auch Geräte bei Optelec mieten. Sie erhalten einen Mietvertrag mit der Option, das Gerät nach Mietende auch zu kaufen. Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam.
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